Infos zur Straßenausbau-Beitragssatzung (Strabs) – Besuch bei Bürgermeisterin Eva John im Starnberger Rathaus
Die Stadt Starnberg hat 2015 beschlossen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen
„Die Menschen in Starnberg und ihre Bedürfnisse und Wünsche stehen für mich ganz klar im Mittelpunkt“, dass diese Aussage von Eva John, der Ersten Bürgermeisterin Starnbergs, stimmt – davon konnte ich mich bei einem Besuch im Starnberger Rathaus überzeugen. In der Kreisstadt Starnberg mit ihren sieben Ortsteilen wurde die Straßenausbau-Beitragssatzung im Jahr 2004 eingeführt, später verändert, 2015 abgeschafft. Im November 2015 klagte die Stadt Starnberg vor dem Verwaltungsgericht München gegen das Landratsamt Starnberg, weil die Stadt wieder verpflichtet werden sollte, diese Abgabe von den Haus- und Grundeigentümern einzufordern.
Im Kommunalabgabengesetz (KAG) steht, dass die Gemeinden eine Straßenausbau-Beitragssatzung (Strabs) für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen erheben »sollen«. Die Strabs war zum größten Teil seit ihrer Einführung in Starnberg vollzogen worden. Aber nicht immer. Es gab Einzelfallentscheidungen, so dass Beiträge erst gar nicht erhoben wurden. In den letzten Jahren wurden in der oberbayerischen Kommune, die ca. 23 000 Einwohner zählt, jedoch kaum Straßenausbau-Maßnahmen durchgeführt. „In diesem Bereich hat man wenig investiert, auch wegen des Widerstands der betroffenen Anlieger“, so Eva John. Viele Straßen in Starnberg dienen dem überörtlichen Verkehr, sind Bundes-, Landes- (Staats-) und Kreisstraßen. Für den Ausbau dieser Straßen ist die Kommune nicht zuständig. „Wir finanzieren innerörtliche Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze über eigene Mittel und die Städtebauförderung“, so die Erste Bürgermeisterin, „ich möchte deshalb die Bürger*innen auch weiterhin von dieser Abgabe verschonen“.
Einnahmen und Personalkosten
In den Jahren 2004 bis 2014 wurden in Starnberg an Straßenausbaubeiträgen knapp 1,4 Millionen Euro eingenommen. Das war ein durchschnittlicher Jahreswert von knapp 130 000 Euro. „Ein Mitarbeiter im Rathaus reicht für die Strabs nicht“, so die erste Bürgermeisterin, „wir brauchen Mitarbeiter mit FH-Abschluss, ich rechne mit einem Verwaltungsmehraufwand pro Beamten von 70.000 Euro/Jahr“. Die hohen Kosten für den Verwaltungsaufwand stünden zum Ertrag, der generiert werde, in keinem akzeptablen Verhältnis. Auch deshalb hatte der Starnberger Stadtrat schon bei Maßnahmen in der Vergangenheit auf die Festsetzung von Beiträgen per Beschluss verzichtet. Als die Strabs vor zwei Jahren abgeschafft wurde, war die Erleichterung riesengroß. Starnbergs Bürger*innen sahen das sehr positiv!
Grundsteuer und finanzielle Ausstattung der Kommune
Im Jahr 2012 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B in Starnberg maßvoll auf 350 v. H. erhöht. Da sind die Grundstückseigentümer schon zur Kasse gebeten worden, deshalb will Eva John auch keine wiederkehrenden Beiträge einführen: „Stellen Sie sich vor, Sie müssen über Jahrzehnte Beiträge zahlen und trotzdem wird z. B. gerade Ihre Straße nicht repariert!“
Starnberg verfügt auch im Haushalt 2015/2016 über eine relativ solide finanzielle Ausstattung: Die Kommune ist der größte Umlagezahler im Landkreis und bekommt keine Schlüsselzuweisungen. Rücklagen werden nur für notwendige Investitionen, nicht für den Konsum verwendet. Die Kommune hat keine neuen Schulden aufgenommen, seit 2012 baut sie Schulden ab. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist seit 2014 von 820 auf 603 Euro gesunken.
Landespolitik und Gerichte
Das »Soll« im Kommunalabgabengesetz, das die bayerischen Gemeinden zwingt, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erheben, ist rechtlich als ein »Muss« auszulegen. Wenn also eine Gemeinde nicht pariert, d. h. die Straßenausbaubeitragssatzung nicht einführt oder sie womöglich wieder abschafft, dann muss sie vor Gericht ziehen und streiten.
Nur wenn die Haushaltslage „außergewöhnlich gut“ sei, könne man von der Strabs absehen. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn „ein atypischer Fall“ vorliegt. Dafür gilt vor allem ein Kriterium: die Verschuldung. In Starnberg habe eine Verschuldung von 18 Millionen Euro vorgelegen. Deshalb könne man nicht mehr davon reden, dass es der Kommune so gut gehe, dass sie nicht auf Einnahmen angewiesen sei. „Es müssen auf jeden Fall die zahlen, die einen besonderen Vorteil davon haben, also die Anlieger“, so das Bayerische Verwaltungsgericht. Die Urteilsbegründung, zu der das Gericht fünfeinhalb Monate gebraucht hat, ähnelt sehr der von Hohenbrunn/Lkr. München. Starnbergs positive Entwicklung der Finanzlage wird nicht gewürdigt. Das anhängige Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht ist noch nicht abgeschlossen und das Urteil somit nicht rechtskräftig.
Widerstand gegen die Strabs
„Es gibt keine bürgerfreundliche Strabs! Wehren Sie sich mit Händen und Füßen! Nehmen Sie den Stadtrat in die Pflicht! Reichen Sie einen Bürgerantrag ein! Machen Sie eine öffentliche Diskussion, die den Leuten die Augen öffnet!“, dies waren die Ratschläge von Eva John an mich als Schongauer Bürgerin. „Was die Allgemeinheit kaputt macht, muss auch die Allgemeinheit bezahlen.“
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Eva John, Erste Bürgermeisterin der Stadt Starnberg, wurde als »Bürgermeisterin des Jahres 2015« ausgezeichnet. Sie erhielt von VerBiB (= Vereinigte Bürgerinitiativen für gerechte Kommunalabgaben im Freistaat Bayern) den »Goldenen Pflasterstein« und eine Urkunde „für ihre Verdienste um eine bürgerfreundliche Gestaltung der kommunalen Abgaben – hier der Straßenausbaubeiträge – in der Stadt Starnberg, um das Selbstverwaltungsrecht der bayerischen Kommunen, für ihr vorbildliches und mutiges Eintreten zugunsten ihrer Bürger und für ihr Vorbild für viele weitere Kommunen in Bayern”.
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