Dorothee Bär konkretisiert ihre Vision vom Flugtaxi
„Natürlich werden sich die Menschen darüber freuen, dass in absehbarer Zukunft Daxis auch dorthin zu bestellen sind, wo das bisher nicht möglich war: Auf Waldlichtungen, in die Berge oder auf einsame Inseln“, so die mit dem charmanten Dialekt ihrer fränkischen Heimat ausgestattete Hoffnungsträgerin der CSU, Dorothee Bär. Als Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt vergisst sie aber nicht zu präzisieren, dass Flugtaxis eher im innerstädtischen Raum Verwendung finden sollen. „Natürlich darf das nicht zur Konkurrenz mit unserer Autoindustrie führen“, fügt sie mahnend hinzu. Und tatsächlich sind die Rahmenplanungen rund um das bayerische Fortbewegungsmittel der Zukunft schon weit fortgeschritten, wie der umtriebige Shootingstar der neuen Bundesregierung schon in einigen Pressekonferenzen bewies. Ganz konkret werde ein Pilotprojekt vielleicht noch 2018 in ihrem Wahlkreis Bad Kissingen „auf die Schiene gesetzt“. Das wird der eine oder andere Kurgast zu schätzen wissen, denn in der Kurstadt wird spekuliert, dass das Flugtaxi vor der Trocadero-Bar platziert werden könnte.
Frau Bär wies die Pressevertreter allerdings darauf hin, dass zunächst auch bei diesem „aufgehenden Stern am Himmel des öffentlichen Nahverkehrs“ zunächst einmal Raumbedarf entstehe. Denn von selbigem falle eben kein einziger Flugtaxilande- oder Stellplatz.
Nach eingehender Beratung mit ihrem Kollegen Scheuer aus dem Verkehrsministerium, der, wie sie augenzwinkernd anmerkte, „mit allen mobilen Wassern gewaschen ist“, konnte sie für dieses Problem gestern eine überzeugende Lösung präsentieren: Man wolle in innerstädtischen Bereichen separate Start- und Landezonen und, wie schon bei herkömmlichen Taxen, feste Stellplätze ausweisen. Da dafür aufwändig befestigt, markiert, beschildert und nicht zuletzt beleuchtet werden muss, ist geplant, die Anlieger, die von diesem Angebot ja besonders profitieren, zu den entstehenden Kosten heranzuziehen. Zudem kündigt sie an: „Wir werden die Hausbesitzer mit der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gewaltig entlasten, da wird die Erhebung eines Beitrages für den Unterhalt eines oder mehrerer Flugtaxistellplätze zu verschmerzen sein.“ Die Formalitäten seien bereits in einer Flugtaxistell- und Startlandeplatzbeitragssatzverordnung (Flu-Stalabs-VO) festgelegt worden und können per einfachem Mausklick auf der Facebook-Seite der Ministerin eingesehen werden. Eine Begrenzung bei der Heranziehung der Anlieger sei ihr jedoch wichtig. Deshalb betonte sie mit Verweis auf „Herrn Innenministers Seehofer und dessen nun noch größeren Koalition mit dem Bürger“, dass nur diejenigen Haus- und Wohnungseigentümer mit einem Beitrag zu rechnen hätten, die im Umkreis der zehnmaligen Länge eines Flugtaxis um den Stellplatz ihren Wohnsitz haben. Nach derzeitiger Schätzung beliefe sich das auf „ziemlich genau 60 Meter“. Wobei Flugtaxis, die nicht vertikal, sondern horizontal abheben, natürlich aufgrund des erhöhten Platzbedarfes anders zu berechnen seien. Diese Berechnungen lägen allerdings erst nach der Bayerischen Landtagswahl vor.
Neueste Kommentare