E.ON, RWE und Vattenfall – Schamlose Entschädigungsforderungen der Atomkonzerne

Was hier im »Entsorgungspark« herumliegt, darf abgeholt werden! (Fotomontage: Sigi Müller)
Raimund Kamm, Augsburg


Die Schamlosigkeit der Entschädigungsforderungen dieser drei AKW-Betreiber wird sichtbar, wenn man sich die Vorgeschichte in Erinnerung ruft:

1950/60er Jahre: Damals haben, wie der Bielefelder Neuhistoriker Prof. Joachim Radkau nach eingehendem Studium alter Regierungsakten in den letzten Jahren mehrfach dargestellt hat, Bundeskanzler Adenauer und sein Atom- und späterer Verteidigungsminister Strauß die Kernkraft- entwicklung mit Subventionen und Privilegien vorangetrieben, um hierdurch Plutonium für eine eigene Atomwaffenproduktion zu erzeugen. Insbesondere befreite man die AKW-Betreiber von der Pflicht, für nicht auszuschließende AKW-Unfälle eine ausreichende Haftpflichtversicherung oder eine entsprechende Haftungsvorsorge nachzuweisen. Die Atommüllentsorgung wurde nicht geregelt.

28. Sept. 1979: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsorgung der Kernkraftwerke: „Sie bekräftigen den Grundsatz, dass die sichere Gewährleistung der Entsorgung der Kernkraftwerke eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die weitere Nutzung und für den weiteren begrenzten Ausbau der Kernenergie bildet. … Die Erkundung und bergmännische Erschließung des Salzstocks Gorleben wird deshalb zügig vorangeführt, so dass die für die notwendigen Entscheidungen erforderlichen Kenntnisse über den Salzstock in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre vorliegen.“

1980er und 1990er Jahre: Nachdem offenbar wurde, dass der Festlegung auf den Salzstock Gorleben keine wissenschaftlich fundierte Auswahlentscheidung zu Grunde lag und der Salzstock insbesondere infolge von Löchern im Deckgebirge wohl ungeeignet ist, wuchs das Atommüllproblem der AKW-Betreiber. Provisorisch half man sich damit, den Abtransport der verbrauchten Spaltelemente zu den britischen und französischen Plutoniumfabriken, die man in Deutschland zur Täuschung »Wiederaufarbeitungsanlagen« nannte, als Entsorgung zu deklarieren. Man stellte nicht klar, dass in diesen Fabriken der verbrauchte Spaltstoff nur aufgetrennt wurde, um Plutonium zu gewinnen und anschließend bis auf das Plutonium alles in Castoren nach Deutschland zurücktransportiert werden würde. Als im Wendland der Widerstand gegen die Zwischenlagerung dieser Castoren immer heftiger wurde, schritten die AKW-Betreiber, die an jedem Betriebstag in ihren Atomanlagen unvorstellbar viel Strahlenmüll erzeugten, in den 1990er Jahren sehenden Auges in den Atommüllnotstand. Ihnen drohte die Abschaltung der Anlagen, weil sie auch Jahrzehnte nach Beginn der Atommüllproduktion keine Entsorgung hatten. Zugleich wählte im Herbst 1998 die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eine neue SPD-GRÜNE-Bundesregierung. Beide Parteien hatten im Wahlprogramm den Atomausstieg angekündigt.

Am 14. Juni 2000 haben die AKW-Betreiber EnBW, RWE, Vattenfall und VIAG eine Vereinbarung mit der Bundesregierung unterzeichnet. Darin heißt es: „Bundesregierung und Versorgungsunternehmen gehen davon aus, dass diese Vereinbarung und ihre Umsetzung nicht zu Entschädigungsansprüchen zwischen den Beteiligten führt.“ Die beiden Seiten vereinbarten, dass auf „Grundlage einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs“ eine „noch verbleibende Restlaufzeit errechnet“ wird, aus der Reststrommengen abgeleitet wurden.

Die neue Bundesregierung sagte zu, durch den Bau von Zwischenlagern an den AKW-Standorten den Atommüllnotstand zu vertagen. Die Bundesregierung startete mit dem AkEnd einen Versuch, in Deutschland nach wissenschaftlichen Kriterien ein bestmögliches Endlager zu suchen. Und sie versprach, die Sicherheitskontrollen der AKW nicht zu verschärfen. Die AKW-Betreiber behielten ihr Privileg, ihre AKW laufen zu lassen ohne für Schäden nicht auszuschließender Atomunfälle sich ausreichend zu versichern. Nur noch für wenige Jahre wurde der Abtransport von verbrauchten Spaltelementen in die britischen und französischen Plutoniumfabriken zugelassen. Auch dies kam den AKW-Betreibern entgegen, die schon vorher angefangen hatten, die teuren Verträge mit diesen PU-Fabriken zu beenden. Für den bayerischen AKW-Betreiber VIAG (später mit Preußenelektra zu E.ON fusioniert) unterschrieb die Vereinbarung Gerald Hennenhöfer.

Die AKW-Betreiber ließen sich vor zwanzig Jahren trotz fehlender Entsorgung, trotz ungenügender Haftpflichtversicherung und trotz mangelhafter Sicherheitsnachweise für einige AKW den Weiterbetrieb ihrer Kraftwerke absegnen. Kurze Zeit später blockierten dann diese AKW-Betreiber zusammen mit der CDU/CSU und der FDP die mit dem AkEnd eingeleitete Suche nach einem Endlager in Deutschland und behaupteten, dass man ja den Salzstock in Gorleben als geeignetes Endlager habe. Zugleich arbeiteten die Atomkonzerne daran, dass eine neue von CDU/CSU und FDP angestrebte Bundesregierung die Laufzeit der AKW über die vereinbarten Reststrommengen hinaus verlängern würde. Dabei hatten sich Bundesregierung und AKW-Betreiber einen ehrlichen Umgang gelobt. Wörtlich heißt es in ihrer Vereinbarung: „Beide Seiten werden ihren Teil dazu beitragen, dass der Inhalt dieser Vereinbarung dauerhaft umgesetzt wird.“

2010: CDU/CSU und FDP verlängern, wie sie es vor der Bundestagswahl 2009 den Bürgerinnen und Bürgern gesagt hatten, die Laufzeiten der deutschen AKW. Zugleich bremsen sie mit Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) massiv den Ausbau gerade der Photovoltaik.

2011: Als dann wenige Monate später am 11.  März 2011 in Japan nach einem extremen Erdbeben vier Atomreaktoren zerstört wurden, so dass viel Radioaktivität freigesetzt wurde und Japan der Evakuierung von Tokio nur entkam, weil günstige Winde die Radioaktivität aufs Meer bliesen, wählten in Baden-Württemberg die Bürger die CDU ab. Die Bundeskanzlerin Merkel suchte einen neuen Atomkonsens auch mit den Oppositionsparteien SPD und GRÜNEN. Die wenige Monate zuvor geschenkten zusätzlichen Reststrommengen wurden überwiegend wieder zurückgenommen. Zusätzlich wurden für jedes AKW Termine festgelegt, wann die Betriebsgenehmigung erlöschen wird. Doch insbesondere der Block C in Gundremmingen bekam eine Laufzeit von 37 Jahren, was eine Verlängerung von fünf Jahren gegenüber der im Jahr 2000 vereinbarten Regellaufzeit von 32 Jahren entspricht. Die Fäden in der Bundesregierung zog der Leiter der Nuklearabteilung, der Jurist Gerald Hennenhöfer, der zehn Jahre zuvor die VIAG (E.ON) vertreten hatte. Umweltschützer warnten, dass die überwiegende Rücknahme der Laufzeitverlängerungen nicht klar genug mit den Sicherheitsrisiken und dem nur vertagten Atommüllentsorgungsproblem begründet wurde. Berliner Insider vermuteten, dass das Atomgesetz unter Federführung von Herrn Hennenhöfer so geändert würde, dass damit die Tür für Entschädigungsforderungen geöffnet würde – insbesondere auch für Milliardenforderungen vor sogenannten Schiedsgerichten.

Folgejahre: RWE und EON schafften es, gegen offensichtlich zu geringe Zahlungen die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung des hochradioaktiven Mülls auf den Staat und somit die Steuerzahler abzuwälzen. Auch den langsamen Kohleausstieg ließ sich RWE vergolden. Zugleich sortierten sich diese früheren Rivalen E.ON und RWE neu. E.ON hat mittlerweile – unsichtbar für die meisten Stromkunden – schon wieder bei rund der Hälfte der stromverkaufenden Unternehmen die Finger im Spiel. Auch hiermit schafften es die alten Stromkonzerne wieder, ihre Gewinne zu erhöhen. Monopolkommission und Kartellbehörde wie auch die Wirtschaftsministerien, die sich gerne auf Ludwig Erhard und die Marktwirtschaft berufen, schweigen hierzu. In öffentlichen Kampagnen wird dann wahrheitswidrig von der »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« im Auftrag alter Wirtschaftsverbände der Energiewende die Schuld für Strompreiserhöhungen in die Schuhe geschoben. Die Bundesregierung weigert sich, das den Strom teuer machende System aus Steuern, Abgaben und Umlagen (SAU) endlich zu reformieren. Allein die Aufzählung dieser für den Normalbürger undurchschaubaren SAU zeigt, wodurch unser Strom für die Nicht-Privilegierten teuer gemacht wird: a) Konzessionsabgabe, b) Stromsteuer, c) EEG-Umlage, d) KWK-Umlage, e) Netzkostenbezuschussung für Großverbraucher durch Umwälzung auf Kleinverbraucher (§ 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage), f) Offshore-Netzumlage, g) Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV, h) Mehrwertsteuer (i. H. v. 19 %). Dazu kommen noch die normalen Netzentgelte, die infolge der Monopolstellung der Netzbetreiber eher überhöht sind.

Fazit: Einige Stromkonzerne sind schamlos. Sie haben sich mit langem Atem und sogar der Besetzung von Schlüsselstellungen in Ministerien immer wieder den für die Bürgerschaft undurchschaubaren Einfluss verschafft. Dass jetzt E.ON, RWE und Vattenfall auch noch Milliarden von uns Steuerzahlern holen wollen, ist unanständig!
Wir können dennoch wenigstens im Kleinen beim Kauf von Strom zu den Anbietern von Ökostrom und Anstand wechseln.
Unsere Bürgerinitiative empfiehlt deutschlandweit: Elektrizitätswerke Schönau, Greenpeace energy eG und die Naturstrom AG sowie regionale Ökostromanbieter.

Raimund Kamm, Augsburg
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e. V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de

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