Dieselfahrverbote in Stuttgart ab 1. Januar 2018 zulässig
Deutsche Umwelthilfe siegt vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht
Der Entwurf des Luftreinhalteplans der Landesregierung ist unzureichend zur Verringerung der Luftbelastung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Ende Juli der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg in vollem Umfang stattgegeben. Die DUH forderte insbesondere die Einführung von umfassenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet.
„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern in der Urteilsbegründung.
Überraschend deutlich bewertete das Gericht in seinem Urteil die vorgeschlagenen Maßnahmen der Landesregierung als ungenügend, um die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO²) einzuhalten. Remo Klinger, der die DUH als Rechtsanwalt in diesem Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, sagt: „Das Gericht hat die Behauptungen des Ministeriums zur Wirksamkeit von Software-Updates nicht einfach hingenommen, sondern hinterfragt und im Ergebnis zu Recht verworfen.“
Ministerpräsident Kretschmann wird nun – wie im Februar angekündigt – die für zulässig erachteten Diesel-Fahrverbote ab Jahresbeginn 2018 erlassen müssen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH (auf dem Foto), sieht nach diesem Urteil noch weiteren Handlungsbedarf: „Kretschmann muss auch seine bisherigen Chefberater Franz Fehrenbach und Dieter Zetsche entlassen. Es hat sich nicht bewährt, über Monate hinweg nur einseitig mit den Vertretern der Diesel-Industrie zu sprechen und alle Gesprächsangebote der Deutschen Umwelthilfe auszuschlagen.“
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