Die Bundeskanzlerin, Altkanzler Schröder sowie FDP-Abgeordnete wünschen sich eine „eine wirtschaftskonforme Demokratie“. Viele Wissenschaftler fordern jedoch eine umwelt- und sozialverträgliche Demokratie.
Dabei muss die direkte Demokratie in den Gemeinden beginnen. Gemeindezuständigkeiten, die der Vorsorge der Bürger dienen, wie beispielsweise Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllbeseitigung, Gesundheitsvorsorge müssen bei den Gemeinden bleiben. Dazu gehören auch Beschlüsse, die das Mobilfunknetz betreffen (gesundheitsbedenkliche Strahlungen) oder die Ansiedlung und den Bestand bisheriger ökologischer, naturnaher und sozial arbeitenden Landwirtschaften (Bruckerhof in Steingaden, Asinella in Pähl). Ausgeschlossen werden muss der Betrieb von weiteren Müllverbrennungsanlagen, wie beispielsweise die geplante Anlage in Altenstadt.
Es geht auch nicht an, dass Gemeindebedienstete eine Behinderung oder Verunsicherung bei Bürgerbegehren anwenden, anstatt die Initiatoren/innen zu beraten, wie das beispielsweise in Peiting des Öfteren geschehen ist (StrABS-Abschaffung, Gewerbegebiet u. ä).
Es darf auch nicht sein, dass Gemeinderatsbeschlüsse durch Landratsämter oder von der Regierung von Oberbayern aufgehoben werden, nur weil sie vom Innenministerium dazu angewiesen werden (Mobilfunkbegehren in Huglfing in den 1990er Jahren).
Übrigens, die Regierung von Oberbayern ist kein demokratisch gewähltes Gremium. Sie ist vom bayerischen Innenministerium eingesetzt und diesem unterstellt. Ähnlich verhält es sich mit dem Amt des Landrats/Landrätin; er/sie wird gewählt, jedoch müssen die Anordnungen aus dem bayerischen Innenministerium befolgt werden.
Wer demokratisch gewählt worden ist, darf nur den Bürgern gegenüber verantwortlich sein, und nicht von einem Ministerium angeleitet werden.
Zur Demokratie gehört auch der Artikel 160 der bayerischen Verfassung, der das Sozialeigentum des Staates regelt: „Eigentum an Bodenschätzen, die für die allgemeine Wirtschaft von größerer Bedeutung sind, an wichtigen Kraftquellen, Eisenbahnen und anderen der Allgemeinheit dienenden Verkehrswegen und Verkehrsmitteln, an Wasserleitungen und Unternehmungen der Energieversorgung steht in der Regel Körperschaften oder Genossenschaften des öffentlichen Rechtes zu.“
Dies alles trägt dazu bei, dass sich nur Reiche einen armen Staat leisten können. Das beginnt bei Gerichtsverfahren, die sich niemand ohne finanzielles Polster bis zur letzten Instanz leisten kann und reicht bis zur Wohnungsnot und zur Obdachlosigkeit wegen unsozialer Mieten im Land.
Deswegen: „Die Reichen müssen noch reicher werden“ (Quelle: Klaus Staeck), wählt CDU/CSU/FDP.
Durch die »hohen« Steuern, den Soli für hohe Einkommen, eine mögliche Steuer für Vermögen über 1 Million Euro verarmen die Reichen? Müssen sie dadurch wieder die Löhne drücken und Großaktionäre bereichern?
Dann gibt es noch die Pharmaindustrie und einige CDU/CSU Politiker, die sich an der Corona-Pandemie bereichern. Wann zahlen die Impfstoff-Hersteller die staatlichen Fördergelder an die Allgemeinheit zurück? Oder gilt hier wieder das Prinzip: Verluste zahlt die Allgemeinheit und Gewinne sind privat?
Das neue bayerische Polizeigesetz trägt auch nicht zur Demokratisierung bei, denn es reicht schon »eine drohende Gefahr« (wer bestimmt das?), um einen Machtmissbrauch und unverhältnismäßige Mittel durch Polizeibeamte zu ermöglichen.
Bernhard Maier, Peißenberg
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