Impfpflicht rechtmäßig? – Kein Langzeitwirkstoff – Impfquote über 80 % – Die Rollen der Herren Lauterbach, Wieler, Drosten & Co.?
Den Aussagen von Bürgermeister Bader aus Rottenbuch, die in den Schongauer Nachrichten vom 9. Februar 2022 erschienen sind, kann ich voll zustimmen. Er schrieb, dass eine Impfpflicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle und damit eine weit höhere Begründungs- und Diskussionspflicht habe als etwa Zugangsbeschränkungen …
Ergänzend füge ich hinzu, dass die Verkürzung des Genesenen-Status und die Abwertung der Johnson & Johnson-Erstimpfung (J&J) völliger Blödsinn sind. Der Status sowie die Wirkung des J&J-Impfstoffs und auch anderer Impfstoffe sind individuell durch einen Bluttest auf Antikörper feststellbar.
Vergleicht man die Maßnahmen in Australien, Israel und Schweden, die völlig unterschiedliche Methoden gegen die Pandemie angewendet haben, mit anderen Ländern, so sind im Großen und Ganzen ähnliche (zeitlich verschobene) Ansteckungsraten feststellbar.
Die beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nicht gesetzeskonform, da bei einer Impfverweigerung kein staatsfeindlicher Akt vorliegt und somit weder Berufsverbote noch Kündigungen möglich sind. Zudem ist kein Arbeitnehmer verpflichtet, Gesundheitsdaten dem Arbeitgeber mitzuteilen. Das ist allein schon daran festzustellen, dass die Krankheitsbescheinigung des Arztes zweigeteilt ist: Das Exemplar für den Arbeitgeber darf nur die zeitliche Dauer, nicht jedoch die Ursache der Erkrankung enthalten.
Die Konsequenz aus den Anordnungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte eine Welle von Kündigungen sein, d. h. es gibt dann noch weniger Pflegekräfte, die den Patienten und Altenheimbewohnern helfen können.
Im Übrigen sind die Impfquoten viel höher als die üblichen Medienberichte es darstellen. Nachzulesen im impfdashboard.de vom 12.2.2022: Wenn bei 83 Millionen Einwohnern die unter 12-Jährigen subtrahiert werden, ergibt sich die Einwohnerzahl von knapp 74 Millionen und somit mindestens 85 % an Erstgeimpften. Es gibt Ärzte und Wissenschaftler, die eine Covid-19-Impfung für unter 12-Jährige für nicht nötig halten bzw. als unverantwortlich einstufen.
Ganz außer Acht gelassen wird bei der diskutierten allgemeinen Impfpflicht, dass es keinen langfristig wirkenden Impfstoff wie z. B. gegen Pocken und Masern gibt. Insofern ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nach dem Grundgesetz nicht angemessen.
Des Weiteren haben sich die Herren Lauterbach, Wieler und Drosten in der Vergangenheit schon öfters gewaltig geirrt:
- Lauterbach saß jahrelang im Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken, in denen Putzkräfte ausgebeutet wurden (SZ vom 18.12.2013). Auf einer Tagung des Unternehmens Unilever Bestfoods fragten sich viele Kongressteilnehmer, warum Lauterbach sich für ein Consumer-Produkt stark macht. (Deutsches Ärzteblatt vom 12. September 2003). Weitere Berichte sagen, Lauterbach habe sich auch beim Schweinegrippeskandal geirrt.
- Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts, ist Mitglied in einigen sehr einflussreichen nationalen und internationalen Gremien. Er forderte in einem Gutachten Anfang Dezember 2020 einen harten Lockdown. Prof. Esfeld – wie Wieler Mitglied der Leopoldina – protestierte dagegen und warf Wieler u. a. vor, er habe sich von der Regierung für Propaganda einspannen lassen (www.kla.tv vom 20.3.2021). Dort finden sich noch weitere «Schwächen« des Herrn Wieler.
- Prof. Dr. Christian Drosten – Institutsdirektor der Berliner Charité – entwickelte im Januar 2020 den PCR-Corona-Test. Im Jahr 2009 stellte er die Schweinegrippe als Virusinfektion mit enormen Gesundheitsschäden dar – schlimmer als es die Nebenwirkungen einer Impfung je sein könnten. Links zur Akte Drosten gibt es im Internet mehrere, auch über Lauterbach und Wieler.
- Ist es erforderlich, Personen in Talkshows einzuladen, die in Aufsichtsräten von Pharma-Unternehmen sitzen, wie beispielsweise Frau Rübsamen-Schaeffer beim Konzern Merck/MSD?
Über einige Personen und Fakten könnte man nachdenken?!
Bernhard Maier, Peißenberg
Hier der Link zum gesamten Text, den der Rottenbucher Bürgermeister in seinem Mitteilungsblatt veröffentlicht hat.
Nachtrag zu Johnson & Johnson-Erstimpfung
Verwaltungsgericht Berlin: Einfache Dosis Johnson & Johnson wird als Zweifach-Impfung anerkannt:
Neueste Kommentare