Kreisrat Peter Maier gewinnt Klage vor dem BayVerfGHH
Auch im Landkreis Weilheim-Schongau entschieden sich in den vergangenen Monaten z. B. Peiting und der Landkreis dafür, anstelle der kompletten kommunalpolitischen Gremien, nur noch Corona-Ausschüsse – auch Ferien-Ausschüsse genannt – tagen zu lassen. In der April-Ausgabe des OHA war ein Beitrag von Peter Maier über die Klage gegen diese Corona-Ausschüsse abgedruckt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied am 10. Juni 2021 über die Klage.
Hier die Pressemitteilung von Kreisrat Peter Maier:
Kreisrat Peter Maier, Landkreis Weilheim-Schongau, gewinnt Klage vor dem BayVerfGH gegen kommunale Corona-Ausschüsse. Der BayVerfGH erklärt Art. 120 b Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig.
Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitiker*innen und der LINKEN. Bayern hatte Peter Maier, Kreisrat im Landkreis Weilheim-Schongau, eine Popularklage gegen die Gesetzesänderung des Kommunalrechts eingereicht. Die weitreichende Verlagerung von Beschlussfassungen in Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen auf Ferien- und Sonderausschüsse stellten für die Kläger*innen einen inakzeptablen Eingriff in die kommunale Demokratie dar.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof folgt dieser Auffassung nun vollumfänglich und hat die mögliche Einsetzung von sogenannten Corona-Ausschüssen – durch die zwei Drittel der gewählten Mandatsträger*innen bis zum Jahresende von kommunalen Entscheidungen ausgeschlossen werden konnten – mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit der Bayerischen Verfassung für unvereinbar und nichtig erklärt.
Kreisrat Peter Maier wertet diese Entscheidung des BayVerfGH als Erfolg für die kommunale Demokratie. Peter Maier: „Die Entscheidung des BayVerfGH ist ein großer Erfolg für die kommunale Demokratie. Das Urteil ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bayerische Landesregierung. DIE LINKE erstreitet ein wichtiges Urteil für eine funktionierende Demokratie. Politik vor Ort lebt von kommunaler Mitbestimmung – gerade auch in Krisenzeiten. Diese zu beschneiden ist für uns unzumutbar und unverhältnismäßig. Der Angriff auf die kommunale Demokratie ist hier nur die Spitze des Eisbergs einer Corona-Strategie der Landesregierung, die von der Einschränkung demokratischer Rechte geprägt ist, während in Fabriken und Betrieben durchweg weitergearbeitet werden musste. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das VGH diesen Angriff nun zurückgewiesen hat!“
Die Pressemitteilung des BayVerfGH zum Urteil finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/25-vii-21-pressemitt-entscheidung.pdf
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