Betonflut endlich eindämmen

Bündnis aus Grünen, ÖDP und AbL sammelt Unterschriften für ein Volksbegehren (Foto: Grüne Bayern)

In Bayern soll eine verbindliche Grenze für den Flächenverbrauch per Gesetz eingeführt werden

Jeden Tag verschwinden in Bayern 13 Hektar Natur unter Asphalt und Beton. Das entspricht im Jahr einer Fläche so groß wie der Ammersee. „Die ungebremste Asphalt-und Betonlawine vernichtet Wiesen, Felder und Wälder. Sie führt zur Verödung der Ortskerne und hinterlässt bleibende Narben in unserer Umwelt und unserer einmaligen Kulturlandschaft. So verliert Bayern sein Gesicht. Wir wollen, dass Bayern Heimat bleibt und die Betonflut endlich eindämmen – deshalb starten wir heute das Volksbegehren“, erklärt Ludwig Hartmann, der Fraktionsvorsitzende der bayerischen Grünen und Sprecher des Bündnisses zum Auftakt am Freitag, 8. September 2017, in München.

Derzeit besteht das Bündnis aus den bayerischen Grünen, der ÖDP Bayern und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Bayern.

„Mit dem Volksbegehren wollen wir den Flächenverbrauch per Gesetz auf maximal fünf Hektar pro Tag begrenzt. Dieser Beton-Irrsinn gehört umgehend gestoppt!“, so Klaus Mrasek, Landesvorsitzender der ÖDP Bayern und stellvertretender Beauftragter der Initiative. „Mit maximal fünf Hektar pro Tag wird der ausufernde Flächenverbrauch erfolgreich eindämmt. Zugleich bleibt genug Raum für den Bau von Wohnungen und Gewerbe. Ich bin zuversichtlich, dass die Bürger in Bayern dieses Angebot zur Erhaltung unserer bayerischen Heimat aufgreifen und zum Erfolg führen werden.“

Unterstützt wird das Bündnis auch von der AbL Bayern. Der Vorsitzende Josef Schmid erklärt: „Die Auswirkungen des Flächenverbrauchs auf die Landwirtschaft sind enorm. Neue Gewerbegebiete oder Straßen gehen stets zu Lasten von Acker- und Weidefläche. Es ist völlig irrsinnig und umweltschädlich, den Schwund an Fläche durch eine intensivere Düngung und mehr Pflanzengifte auszugleichen. Und außerdem bedeuten weniger natürliche Flächen weniger Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Schon heute verzeichnen wir einen dramatischen Rückgang vor allem bei Insekten und Vögeln.“

Im ersten Schritt sammelt das Bündnis 25 000 Unterschriften. „Unser Ziel ist es, diese Wegmarke von 25 000 gültigen Unterschriften bis Ende des Jahres erreicht zu haben und den Zulassungsantrag für das Volksbegehren beim bayerischen Innenministerium einzureichen“, erklärt Sigi Hagl, die Landesvorsitzende der bayerischen Grünen. „Ich bin zuversichtlich, dass uns das auch gelingen wird, denn egal, wo in Bayern man hinkommt, jeder kennt und sieht diese gigantischen Gewerbegebiete, Einkaufszentren, Logistikhallen, die unsere Landschaft verschandeln. Eines der dramatischsten Beispiele ist das BMW-Logistikzentrum Wallersdorf mit einem Flachbau auf 235 000 m² vormals fruchtbarstem Ackerboden. So kann es nicht weitergehen.“

„Wir streben mit dem Volksbegehren das an, wovon die CSU nur redet: Wir wollen die Kultur- und Naturlandschaft und die Lebensqualität in Bayern erhalten“, ergänzt der Landesvorsitzende Eike Hallitzky.

Auf der Internetseite http://betonflut-eindaemmen.de/unterschreiben/ kann online unterzeichnet oder eine Liste zum Unterschriftensammeln heruntergeladen werden.

BAYERISCHER STÄDTETAG: Volksbegehren gegen Flächenverbrauch

„Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte zusammen mit der ÖDP und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ein Volksbegehren initiieren. Das Volksbegehren sieht eine Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes mit dem Ziel vor, eine verbindliche Begrenzung für die Flächenneuinanspruchnahme pro Tag einzuführen. Nach Sammlung der erforderlichen Unterschriften soll ein Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens »Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen« eingereicht werden. Konkret soll im Bayerischen Landesplanungsgesetz der Flächenverbrauch ab dem Jahr 2020 auf durchschnittlich fünf Hektar pro Tag in Bayern begrenzt werden.

Dieses Vorhaben widerspricht nach Einschätzung des Bayerischen Städtetags dem Grundgedanken des Planungsrechts und verstößt gegen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Das Flächenschutzziel soll sich laut Vorschlag des Volksbegehrens an Fachplanungsträger und an kommunale Planungsträger richten. Dabei soll die Aufteilung auf die kommunalen Planungsträger nach anerkannten und statistisch verfügbaren Kriterien, wie etwa der Bevölkerungsstärke der jeweiligen Kommune, und gegebenenfalls gestaffelt nach Größenklassen der Kommunen erfolgen.“ (…)

(Anm. der Red.: Der Bayer. Städtetag macht sich jedoch für das »Anbindegebot« stark.)

 

UMWELTBUNDESAMT (UBA): Flächenverbrauch in Deutschland und Strategien zum Flächensparen

Was bedeutet Flächenverbrauch? Und was steckt hinter dem 30-Hektar-Ziel?

„Während der letzten 60 Jahre hat sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland mehr als verdoppelt. Im Jahr 2014 wurde täglich eine Fläche von 69 Hektar neu ausgewiesen – meist zulasten der Landwirtschaft und fruchtbarer Böden. Das entspricht etwa der Größe von 100 Fußballfeldern.

Ökologisch wertvolle Flächen werden in Bauland und Standorte oder Trassen für Infrastrukturen wie Kläranlagen, Flugplätze, Straßen oder Bahnlinien umgewidmet. Negative Umweltfolgen sowie schädliche städte­bauliche, ökonomische und soziale Auswirkungen sind unausweichlich.“

Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

„Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern. Im Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 lag der Flächenverbrauch noch bei 120 Hektar pro Tag.“

(Anm. der Red.: Die Kommission Bodenschutz beim UBA kommt bei der Zielsetzung für Bayern auf eine Fläche von 4,7 Hektar pro Tag.)

Materialauswahl: Sigi Müller

 

1 Kommentar

    • hannes weiß auf 3. Juni 2020 bei 05:33
    • Antworten

    Schöner und wichtiger Beitrag finde es sehr wichtig das nicht alles zubetoniert wird

Schreibe einen Kommentar

Bitte bleiben Sie sachlich. Beiträge mit beleidigenden oder herabwürdigenden Inhalten oder Aufrufen zu Straftaten werden ebenso gelöscht wie solche, die keinen Bezug zum Thema haben. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht!

Es wird Ihr Vorname, Nachname und Wohnort veröffentlicht. Straße, E-Mail-Adresse und Website bleiben unveröffentlicht.