Beschwerde nach Atomausstieg

AKW StickerEntschädigungsansprüche der Atomkraftwerksbetreiber: unbegründet

Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden der Atomkraftwerksbetreiber gegen die 13. Atomgesetz-Novelle entscheiden, mit der der Atomausstieg beschlossen wurde. Die Energiekonzerne verlangen vom Staat und somit von den Steuerzahlern offenbar bis zu 15 Milliarden Euro Schadenersatz. In einem Schreiben vom 4. April 2014 an das Bundesverfassungsgericht hat die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW ihre Auffassung dargelegt, wonach die Entschädigungsansprüche von E.ON, RWE und Vattenfall zurückzuweisen sind.

In der Begründung weist die IPPNW darauf hin, dass die 13. Atomgesetznovelle in enger Abstimmung mit den Atomkraftwerksbetreibern beschlossen wurde. Statt den Atomausstieg vollumfänglich zu begründen, beließ es der Gesetzgeber aber bei der offenkundig mit den Atomkraftwerksbetreibern ausgehandelten knappen Begründung, man habe nach Fuku­shima eine „Neubewertung der Kernenergie“ vorgenommen.

In einem nach Fukushima erstellten Papier des im Bundesumweltministerium zuständige Referats für die Aufsicht über Atomkraftwerke stellen die Beamten fest, dass die stillgelegten Atomkraftwerke nicht mehr den sicherheitstechnischen und somit den rechtlichen Anforderungen genügten.

No AKW StickerEin umfangreiches Gutachten im Auftrag der Bundesatomaufsicht stufte 80 der von der IPPNW dokumentierten Sicherheitsdefizite als sicherheitstechnisch besonders „relevant“ ein. Zudem hatte sogar die Betreibergesellschaft RWE selbst im Rahmen der Biblis-Klage zugegeben, dass das Atomkraftwerk „altert“. Und bereits 2005 war von der Atomaufsichtsbehörde förmlich festgestellt worden, dass die Anlage „selbstverständlich nicht dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik“ entsprach.

Die Atomkritiker stellen in ihrem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb der stillgelegten Atomkraftwerke spätestens im Jahr 2011 nicht mehr vorlagen und die Stilllegungen unausweichlich waren. Für Entschädigungsansprüche der Atomindustrie sehen sie daher keine Grundlage.

Quelle: IPPNW

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