Bei wem darf ein Gemeinderatsmitglied nachfragen?

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Renate Müller

Peitinger Marktgemeinderäte setzen ihre eigenen Regeln

Ein Bericht im Merkur über eine Gemeinderatssitzung in Peiting schlägt hohe Wellen. Vor allem die kritische Darstellung der Tatsache, dass das Verhalten von Gemeinderatsmitglied Thomas Elste (GRÜNE) in Abwesenheit derart angegriffen wurde, hat zu einem »Verteidigungs«-Leserbrief geführt, unterzeichnet von Norbert Merk (CSU-Ortsvorsitzender), Herbert Salzmann (stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender), Hermann Mödl (Fraktionsvorsitzender der Bürgervereinigung).

Ein Abschnitt in diesem Leserbrief, in dem die Arbeitsweise von Gemeinderatsmitglied Elste beschrieben wird, sticht besonders hervor: „Diese schaut dann so aus, dass er Auskünfte und fachliche Stellungnahmen der Verwaltung bei Nachbargemeinden und Aufsichtsbehörden ohne notwendiges Gemeinderatsmandat überprüfen lässt. Eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit entsprechend der Gemeindeordnung sieht anders aus.“

Das hört sich ganz so an, als seien CSU, SPD und Bürgervereinigung der Meinung, ein einzelnes Gemeinderatsmitglied dürfe ohne Genehmigung der Mehrheit der anderen Räte keine Erkundigungen zu Themen einholen – schon gar nicht bei der Verwaltung einer Nachbargemeinde – und sich auch nicht bei Aufsichtsbehörden über rechtliche Grundlagen informieren lassen. Entsprechende Paragrafen sind gottseidank weder in der bayerischen Gemeindeordnung noch in der Geschäftsordnung der Gemeinde Peiting zu finden. Auch bei der Internet-Recherche war »Gemeinderatsmandat« ausschließlich als Bezeichnung für einen Sitz im Gemeinderat zu finden.

Eine Beschneidung des Rechts, Auskünfte einzuholen, würde aus meiner Sicht die Arbeit von kleinen Fraktionen oder fraktionslosen Gemeinderatsmitgliedern stark behindern oder ganz unmöglich machen.

Renate Müller, Schongau

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