Da war doch glatt kurz vor OHA-Redaktionsschluss in der »Merkur-Presse« zu lesen: »Kinder gehören in die Schule« – was ja eigentlich nicht mehr als eine Binsenweisheit ist. Aber darf ein Kind nur dann eine Schule besuchen, wenn es sich Zwängen unterordnet, wie es sie seit Bestehen der Bundesrepublik bisher noch nie gegeben hat, Kontaktbeschränkungen einhält und sich dem Maskenzwang unterwirft? Totale Kontrolle ist nach wie vor angesagt, auch wenn jetzt „in Grundschulen die Masken fallen“.
Und man lese und staune, was die Behandlung der »verantwortlichen Pädagogen« betrifft. Auch die Lehrer werden von der Maskenpflicht befreit. Ausdrücklich werden sie jedoch darauf hingewiesen: „Freiwillig dürfen die Pädagogen weiter Maske tragen.“ Übrigens haben Länder wie Schweden während der ausgerufenen Pandemie die Kinder von der Maskenpflicht verschont. Damit haben sie schwerwiegende gesundheitliche Folgen vermieden, die in »Masken-Ländern« jetzt vermehrt auftauchen.
Jul 09 2021
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