Aus meinem Tagebuch 06/2016

Die heftigen Reaktionen auf den Beitrag von Kutza & Keller im Mai-OHA auf Seite 4 haben mich ziemlich nachdenklich gestimmt. Insbesondere ist es die Forderung an die „OHA-Macher“, unangenehme politische Auffassungen auszugrenzen und somit auch Kritik an Artikeln im OHA zu verhindern. Dies ist ein bisher einmaliger Vorstoß und mit dem mir wichtigen OHA-Selbstverständnis nicht zu vereinbaren. Auch Hans Schütz hat dies aufgrund einer kritischen Stimme aus der UIP treffend formuliert: „Für die OHA-Redaktion gilt nach wie vor als Richtschnur, nur bei juristisch problematischen und bei klaren extremistischen Texten den Abdruck zu verweigern.“ – Der Ruf nach „Null-Toleranz“ und die Totschlagbegriffe wie „Geschreibsel“, „unsägliche Absonderungen“ und „letzter Mist“ können mich jedenfalls in keiner Weise davon überzeugen, in Zukunft diese seit 35 Jahren bewährten Grundsätze aufzugeben.

1 Kommentar

    • Bernhard Pangerl auf 9. Juli 2017 bei 14:33

    Die moralische Instanz beim OHA sah sich nachweislich gezwungen, Herrn Wolfgang Fischer im Regen stehen zu lassen, als zwei Herren Herrn Wolfgang Fischer in aller Öffentlichkeit – von der Redaktion unwidersprochen, und billigend hingenommen – als „weltfremd“ oder gar „unredlich“ hinstellten, bei diesem eine „kognitive Dissonanz“ diagnostizierten, und ihm fälschlicherweise „Diffamierung“ unterstellten. Schön, dass dies „zu dulden“ ist. Die Richtschnur, nur bei juristisch problematischen und bei klaren extremistischen Texten den Abdruck zu verweigern, ist offenbar sehr dehnbar.

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