Zur Errichtung einer neuen Gemeinschaftsunterkunft in Schongau mit Blick nach Weilheim
»In der Stadt Weilheim richtet die Regierung von Oberbayern derzeit als konkreteste Maßnahme die ehemalige Unterkunft für Spätaussiedler als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ein. Dort sollen maximal 150 Personen untergebracht werden. Für die Entscheidung, wo eine Gemeinschaftsunterkunft errichtet werden soll, ist nach den gesetzlichen Vorgaben kein Zustimmungsverfahren für die Gemeinden vorgesehen. Eine Entscheidung, welcher Sozialträger die Sozialbetreuung der vorgesehenen Unterkunft in der Lechvorstadt übernehmen wird, ist bisher noch nicht getroffen, da derzeit noch keine konkrete Entscheidung vorliegt, ob die Unterkunft überhaupt errichtet wird. Eine Belegung nur mit Familien ist in jedem Fall nicht möglich.«
Zur Zulässigkeit der geplanten Asylbewerberunterkunft
»Im Anschluss an die gezielten Fragen der Stadtratsmitglieder erläutert Herr Stadtbaumeister Knecht die städtebaulichen Gegebenheiten und bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten zur Errichtung bzw. Verhinderung der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft.
Als Schlussfolgerung informiert Herr Knecht darüber, dass Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber als Anlagen für soziale Zwecke in dem betreffenden Gebiet zulässig sind und aus seiner Sicht für die Stadt Schongau keine Möglichkeit besteht, mit Maßnahmen und Aktivitäten des Bauplanungsrechts, die Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft zu verhindern.«
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