Zukunftsweisende oder haarsträubende Entscheidung?
Bereits im vergangenen Jahr gab es Proteste, um zu verhindern, dass die EU-Kommission das Ökolabel für Atomkraft und fossiles Gas durchsetzt. Es gab die Befürchtung, dies könnte still und leise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen.
Seit Anfang Februar macht nun dieser »Ökolabel-Skandal für Gas und Atom« viele Schlagzeilen und die Proteste haben sich europaweit verstärkt. Denn da wurde der sogenannte »Delegierte Rechtsakt« zur Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die EU-Taxonomie veröffentlicht. Atom und Gas sollen künftig EU-weit als nachhaltige Technologien gelten.
Jahrelang ist an der EU-Taxonomieverordnung gefeilt worden. Am 1. Januar 2022 war es so weit, sie trat in Kraft – allerdings zunächst nur ein Teil davon. Für die meisten Branchen legt diese Verordnung genaue Kriterien fest, was »ökologisch nachhaltiges Wirtschaften« ist. Sie ist ein wichtiger Baustein des »European Green Deal«, mit dem die Staatengemeinschaft bis 2050 klimaneutral werden will. Aber was heißt das genau, auf dem langen Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft, und wie bettet sich die Taxonomie ein in andere anstehende Reformen?
Nach Auffassung des Umweltinstituts München e. V. und anderer Bürgerinitiativen stellt sich die EU-Kommission damit „gegen die wissenschaftsbasierten Kriterien ihrer eigenen Beratungsgremien und untergräbt die Glaubwürdigkeit des Europäischen Green Deal“. Denn die Sonderbehandlung von Gas und Atomkraft sei ein politischer Kuhhandel zwischen atomfreundlichen Staaten und solchen, die dem Gas einen grünen Anstrich verpassen wollen. Damit werde dem Druck der Gas- und Atomlobby zulasten des Klimaschutzes nachgegeben.
Von der deutschen Bundesregierung wird nun erwartet, dass sie jetzt Farbe bekennt und Klage gegen das Ökolabel für Atomkraft und fossiles Gas einreicht. Vom EU-Parlament wird gefordert, dass es sein Veto einlegt, um Mitbestimmung zu erhalten und glaubwürdige Nachhaltigkeitskriterien ohne fossiles Gas und Atom durchzusetzen.
Sigi Müller, Schongau
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