Strafanzeige gegen drei Richter am Bundesverfassungsgericht wegen Rechtsbeugung §339 StGB

Nach gründlicher Beratung mit meinem Anwalt Jürgen Arnold habe ich gegen drei Richter des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (Andreas Paulus, Andreas Christ und Ines Härtel) eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingereicht. (Wortlaut Strafanzeige)

Wer einem Richter Rechtsbeugung vorwirft, muss sich dies genauestens überlegen, und wer Richter unseres höchsten Verfassungsorgans der Justiz, dem Bundesverfassungsgericht, anzeigt, muss sich dies noch genauer überlegen. Das habe ich getan und mich dabei gründlich beraten lassen.

Die angezeigten Richter haben in formeller wie materieller Weise sich so weit von Recht und Ordnung entfernt, dass man ihnen „elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte“ vorwerfen muss (so die Definition des Bundesgerichtshofes für eine Rechtsbeugung). Die Anzeige ist daher auch zur Wahrung des guten Rufes des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes geboten, dem die angezeigten Richter in ihrer 2. Kammer angehören.

Es kann nicht hingenommen werden, wenn Richter, wie die angezeigten drei, in einer 9-seitigen Begründung zu ihrer Ablehnung eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde treffen,

1. den Streitgegenstand (Scheingrab, Kenotaph, Ehrenkreuz für den Hauptkriegsverbrecher Jodl) systematisch falsch benennen und damit von erkennbar falschen Voraussetzungen ausgehen,

2. die Befassung mit einer deshalb notwendigen und in anderen Fällen als zulässig erklärten Gegenvorstellung willkürlich ablehnen und

3. die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Kunst willkürlich einschränken und damit auch gegen Art. 1 GG verstoßen

Willkürlich haben sich die drei angezeigten Richter u. a. von der Rechtsprechung des 1. Senates zur Kunstfreiheit entfernt. Kunst müsse „interpretationsoffen“ sein und dürfe keine „abgeschlossene Aussage“ enthalten. Die objektive Ungeheuerlichkeit, die in der öffentlichen Verehrung eines Massenmörders auf einem Friedhof, ist den drei Richtern nicht bewusst geworden oder sie sehen diesen Mörder in anderem Licht. So reduzieren sie die Provokation durch das Nazidenkmal auf meine höchst individuelle Sicht, für sie ist die Schande eines Naziehrenmales 75 Jahre nach der Befreiung vom Unrechtsregime nur ein „subjektiv als unerträglich empfundener“ Missstand. Dabei ist die Einschätzung eines Massenmörders eben nicht „interpretationsoffen“. Aufgabe wäre es für die drei Verfassungsrichter gewesen, entsprechend der in Jahrzehnten gewachsenen Rechtsprechung, zwei Grundrechte – das auf Eigentum und das der Kunstfreiheit – sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Für die angezeigten drei Richter ist die „Sachsubstanz“ eines Ehrenmales für einen Massenmörder und seine „Nutzbarkeit“ schützenswerter als seine künstlerische Umgestaltung zu einem Mahnmal eines Nazimörders. Durch die blutrote Umgestaltung eines Schandmals wurde auf einen objektiv bestehenden Missstand hingewiesen.

Gerade weil das Bundesverfassungsgericht hohe Anerkennung verdient, halte ich meine Anzeige für geboten, da hier die drei Richter eine vorkonstitionelle Entscheidung getroffen haben, d. h. eine Entscheidung, als ob es keine freiheitliche Verfassung gäbe. Eine solche Gesinnung aber hat im höchsten Verfassungsorgan der Justiz nichts zu suchen.

Wolfram Kastner + Jürgen Arnold, München, 14.01.2022

1 Kommentar

    • Christian Dieter Wilm, 38259 Salzgitter auf 28. April 2022 bei 08:17
    • Antworten

    ein absoluter Skandal was in Deutschland bis in die höchsten gerichte abläuft und hier VERFASSUNG wo Grundgesetz und die verfassung verteidigt werden sollen werden diese Gesetze missachtet durch Richter und Senat und ich habe das selbst erleben müssen in beschwerden wegen Grundgesetz Missachtung im Bussgeldverfahren gegen auch rassistische Aussagen von Behörden und Diskriminierung bei Wohnungsbewerbung und immer die gleichen blöden Ausreden von angeblichen Instanzen… wenn man eine Verfassungsbeschwerde einreicht und darauf verweist wie befangen Polizei und Staatsanwaltschaften sind aus Erfahrungen dann ist dieses Gericht in der Pflicht Verfassungsgemäß ein Strafverfahren zu führen und es zeigt sich das diese total befangen sind – so auch im Bussgeldverfahren gegen Polizei Staatsanwaltschaft wurde die Beschwerde nicht mal angenommen und das stinkt zum Himmel

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