Antrag der Alternativen Liste noch nicht behandelt
Seit dem Jahr 2009 haben in Bayern über 30 Kommunen eine Informationsfreiheitssatzung erlassen. Die Bürger dieser Städte und Gemeinden haben das Recht, die für sie wichtigen Informationen aus den Gemeindeakten zu erhalten. In 11 von 16 Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger bereits einen Anspruch auf Zugang zu den in der Verwaltung vorhandenen Informationen. In Bayern wird dieses Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen bisher aufgrund der ablehnenden Haltung von CSU/FDP noch nicht allgemein, sondern nur mittels einer entsprechenden kommunalen Satzung ermöglicht. Da offensichtlich in vielen bayerischen Städten und Gemeinden ein beträchtliches Informationsdefizit hinsichtlich des Erlasses von Informationsfreiheitssatzungen besteht, haben wir unserem Antrag vom 4. November einen zweiseitigen Anhang beigelegt, damit sich Bürgermeister, Fraktionen und Stadtverwaltung umfassend über diese Thematik informieren können.
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