„Vereinbarkeit von Familie und Beruf – realisierbar durch ein Erziehungsgehalt?“

Bericht über den Vortrag

Passend zum „Internationalen Tag der Familie“ am 15. Mai und eingerahmt von Muttertag und Vatertag stellte die ÖDP ihr familienfreundliches Konzept zum Erziehungsgehalt vor. Dieses, so die Referentin Diplom Pädagogin Irmi Staehler, ermögliche eine echte Wahlfreiheit zwischen Selbstbetreuung und Fremdbetreuung von Kleinkindern.

Selbstverständlich solle Eltern, die nach der Geburt eines Kindes weiterhin in Vollzeit berufstätig sein wollen, dies durch ausreichende Krippenplätze ermöglicht werden. Die Mehrheit jedoch, so die Familientherapeutin mit jahrzehntelanger Erfahrung in eigener Praxis und in der ambulanten Jugendhilfe, wolle ihr Kind selbst betreuen – sofern dies finanziell machbar sei.

Das Erziehungsgehalt solle jungen Eltern die Familiengründung und die erste sensible Zeit mit dem Kind erleichtern und könne wahlweise für Fremdbetreuung oder Selbst-Betreuung eingesetzt werden. „Nur mit einem sicheren Einkommen mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes können Eltern stressfrei entscheiden, ob sie beruflich eine Zeitlang aussetzen und sich ganztags ihrem Kind widmen wollen, oder ob sie gleichzeitig oder abwechselnd auf Teilzeit gehen und einen Teil des Erziehungsgehalts für eine stundenweise Fremdbetreuung ausgeben wollen, oder ob sie in Vollzeit berufstätig bleiben und das Erziehungsgehalt dann für eine qualitativ hochwertige Fremdbetreuung ausgeben wollen“ begründete Irmi Staehler, selbst Mutter von vier Kindern und Oma von sechs Enkelkindern, das Konzept der ÖDP.

Durch die coronabedingten Maßnahmen sei öffentlich wahrgenommen geworden, dass Familien systemrelevant sind. Die Gesellschaft habe in hohem Maße vom Zusammenhalt der Familien profitiert. Die Familientherapeutin betonte den Wert einer „sicheren Bindung“ zwischen Kind und Eltern. Der Aufbau der „sicheren Bindung“ werde durch gemeinsam und stressfrei verbrachte Zeit insbesondere in den ersten Lebensjahren gefördert.

Staehler erinnerte daran, dass laut Grundgesetz Art. 6 Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, und Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind. Damit, so die Referentin, sollte verfassungsgemäß dem Erziehungsrecht und der Erziehungspflicht der Eltern der besondere Schutz des Staates zugute kommen. Dies sei nun gerade nicht der Fall, da der Staat durch eine hohe Subventionierung von Krippenplätzen einseitig die Fremdbetreuung von Kindern fördere. Damit werde regulierend auf Eltern eingewirkt, ihre Kinder bereits ab frühestem Alter in eine Krippe zu geben und ihre Arbeitskraft der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Auch im Hinblick auf Artikel 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“ stünden Eltern im Vergleich mit kinderlosen Menschen schlecht da. Die Benachteiligung von Eltern, ganz besonders von Müttern, die nach dem Kindergarteneintritt ihres Kindes häufig in Teilzeit berufstätig seien, setze sich fort in schlecht bezahlten typischen Frauenberufen – die interessanterweise überwiegend systemrelevant seien – und in deutlichen Einbußen bei der Rente gegenüber Kinderlosen. Hierzu zitierte sie eine Aussage des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, der die Ungerechtigkeit sehr deutlich auf den Punkt brachte: „Es kann nicht sein, dass ein Ehepaar – bei dem nur der eine ein Leben lang ein Gehalt oder einen Lohn bekommt – Kinder aufzieht und am Ende nur eine Rente bekommt. Auf der anderen Seite verdienen zwei Ehepartner zwei Renten. Und die Kinder des Paares, das nur eine Rente bekommt, erwirtschaften diese beiden Renten mit. Das ist ein klarer Verfassungsverstoß“.

Irmi Staehler, Raisting

Das Erziehungsgehalt, so die Referentin abschließend, könne für Gerechtigkeit sorgen und eine echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine zeitweise steuer- und abgabenpflichtige Honorierung auch der häuslichen Kinderbetreuung gewährleisten. Dieses Erziehungsgehalt müsse die Existenzsicherung sicherstellen und andere Sozialleistungen überflüssig machen. Es ersetze Elterngeld, Betreuungsgeld und die staatliche Krippenfinanzierung. Es spare HartzIV, ALG II, Wohngeld und andere Transferleistungen des Staates, und damit auch Bürokratie und bürokratische Hürden der Beantragung. Es komme auch der Wirtschaft zugute durch Ankurbelung der Binnennachfrage. Und last not least wirke es emanzipativ durch die Schaffung ökonomischer Unabhängigkeit für betreuende und allein erziehende Elternteile.

Aufgrund des großen Interesses wird der Vortrag demnächst wiederholt. Voranmeldungen sind möglich unter vision2020@email.de.

Irmi Staehler, Raisting

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