Total schwachsinnige Beschilderung?

Meine Beobachtungen auf den Straßen im Weilheim-Schongauer und im Landsberger Raum:

  • Verkehrsschild Schongau Oberhausen

    Das Verkehrsschild sperrt die Ortsstraße »Bahnhofstraße« für den Durchgangsverkehr über 7,5 Tonnen. Es gibt keinen vernünftigen Grund gleiche Schilder für die durch Oberhausen führende Kreisstraße WM15 (»Dorf- und Eyacher Straße«) in beide Richtungen abzulehnen.
    (Foto: B. Maier; 6.11.2009)

    Auf der B472-Umgehung, von Peiting kommend, fuhr ein Schwer-Lkw aus Slowenien auf die Abfahrt Peißenberg-Wörth/Oberhausen, auf der WM 15 durch Oberhausen und Huglfing (B472) zur B2 nach Bad Tölz. Bei meinen weiteren Beobachtungen an 5 Tagen im September 2011 sah ich mindestens weitere zehn Schwer-Lkw diese Strecke befahren.
    In der Gegenrichtung fuhr ein Groß-Lkw aus Ebersberg von der B2 durch Huglfing und Oberhausen nach Peißenberg-Ort. Auch hier sah ich im September 2011 an 5 Tagen weitere 7 Schwer-Lkw diese Strecke befahren.

  • Es gibt im Landkreis einige Orts- und Kreisstraßen in Peiting und Oberhausen[1] und vielleicht noch mehr, die berörtlichen Schwerlast-Verkehr aufnehmen. Die Behörden könnten diese Straßen für Lkw ber 7,5 Tonnen im Durchgangsverkehr sperren (siehe Bild). Eine andere Einstufung allein verringert nicht das Verkehrsaufkommen. Es gibt dazu Verkehrszeichen als Vorschriften und diese gilt es dann zu überwachen. Zu Beginn sind mehrere Kontrollen des Schwerlast-Durchgangsverkehrs nötig, um einen Teil des Problems zu lösen. Der andere Teil muss durch Navi-Updates geregelt werden. Es ist technisch kein Problem, dort auf Verkehrszeichen zu achten. Die Routenplaner sollten auch Ampeln und Bahnbergänge auf Hauptstrecken berücksichtigen und nicht nur nach Kilometerangaben arbeiten, um die schnellste Route zu berechnen.
  • Peiting Ortsschild

    Hinweise und Appelle wie hier auf dieser Tafel in Peiting hatten nicht den gewünschten Erfolg.
    (Foto B. Maier; 19.12.2009)

    Wenn es schon Gemeinde- oder Kreisstraßen gibt, dann sollte es auch den Gemeinde- oder Kreisgremien vorbehalten sein, sie für den Schwerlast-Durchgangsverkehr zu sperren. Verweise auf die Regierung von Oberbayern oder auf die oberste bayerische Baubehörde sind gute Ausreden – und diese Behörde schreibt dann von der „Verkehrsbedeutung“. Sind hier Vorschriften gegen die Bürger gemacht worden?

  • Wer schon mal in Landsberg über den neuen Kreisverkehr fahren wollte, dem wird aufgefallen sein, dass dort geistige Radieschengärtner geplant haben. Wer auf der Autobahn von München kommt und auf den Kreisverkehr möchte, kommt eventuell zur B17 in Richtung Augsburg. Wer auf der B17 von Augsburg kommend auf den Kreisverkehr möchte, wundert sich vielleicht, dass er auf der A96 in Richtung Lindau fährt. Die Einfädelspuren sind zu kurz und die Beschilderung ist nicht eindeutig.
Bernhard Maier, Peiting

 

Quellenangaben / Hinweise


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  1. Siehe SN und WT vom 15.12.2011: »Ein Appell und neue Schilder«

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