Mit der Versteigerung der LTE-Mobilfunkfrequenzen ist die vierte Generation Mobilfunk auf den Markt gekommen. Die Hersteller versprechen ein schnelles Datendienstsystem, das dem mobilen Internet für Laptop und Handy eine neue Mobilität verleiht. Die erreichbaren Datenraten von LTE bertreffen sogar die festnetzgebunden DSL-Anschlsse.
Im Jahr 2001 kassierte der Staat 50 Milliarden Euro für die Vergabe der UMTS-Lizenzen und machte daraufhin mit einer Sondergesetzgebung im Bundes- und Länderbaurecht den Weg frei für den ungehemmten Ausbau. Bei der LTE-Versteigerung im Frühjahr 2010 wurden 4,4 Milliarden Euro eingenommen und die Geschichte wiederholt sich. Wie UMTS wird auch LTE eingeführt ohne Untersuchung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Und ähnlich wie UMTS wird LTE staatlich verordnet eingeführt, unter anderem mit der Begründung, rückständige Gebiete mit schnellerem Internet zu versorgen.[1] Die ganze Wahrheit: Die Netzbetreiber wollen LTE schnellstmöglich flächendeckend vor allem in Ballungsgebieten einführen, denn es bringt die Möglichkeit neuer Geschäftsfelder durch die totale Vernetzung: Schnelles mobiles Internet, Online-Gaming überall, die Vernetzung und Überwachung des gesamten Verkehrs über Funk und viele neue Zusatzdienste fürs Geschäftsleben. LTE verwandelt unsere Städte, Dörfer, Straßen und Verkehrsmittel lückenlos in Hot Spots. Es wird der bereits vorhandenen Strahlenbelastung durch GSM, UMTS und TETRA eine neue Dimension der Verstrahlung der gesamten Lebensumwelt hinzugefügt.
Die Strahlenschutzkommission ist ihrer Verpflichtung, neue Technologien vor ihrer Anwendung auf die Gesundheitsverträglichkeit zu testen, nicht nachgekommen. Und die deutsche Bundesregierung schreibt: Es „wird zur Errichtung neuer Funkanlagen/Netze kommen, so dass von einer Zunahme der Gesamtexposition der Bevölkerung auszugehen ist“.[2] Die Bevölkerung wird erneut einem unkontrollierten Feldversuch ausgesetzt.
LTE erhöht die Strahlenbelastung
„Wie sicher ist LTE?“, das fragten die GRÜNEN die Bundesregierung. Unverblümt gibt die Regierung zu, dass keinerlei Erkenntnisse vorliegen. Die Antwort der Regierung ist ein Dokument organisierter Unverantwortlichkeit. Hier einige Originalzitate aus der Bundestagsdrucksache 17/1709.
Die Erhöhung der „Exposition der Bevölkerung“ sei nicht abschätzbar. Auflagen zur der Strahlungsminimierung gäbe es keine: „Planung und Aufbau des Funknetzes liegen (…) in der Verantwortung des Netzbetreibers“. Fazit: Statt Strahlenminimierung, wie vom EU-Parlament gefordert, wird die Bevölkerung der Verantwortungslosigkeit der Industrie ausgeliefert. Die Gesundheitsverträglichkeit von LTE wurde nicht getestet: „Der Bundesregierung liegen derzeit keine konkreten Studien zu LTE vor.“ Dann werden Beruhigungspillen verteilt. LTE sei „dem bisherigen UMTS-Standard in wesentlichen Parametern ähnlich“. Es seien „wesentlichen Unterschiede zu den bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen zu erwarten“. Erstens: UMTS wurde ebenso verantwortungslos eingeführt: “Belastbare Untersuchungen zur tatsächlichen Immission der Umgebung von UMTS-Basisstationen stehen derzeit noch aus.“ (Bundestagsdrucksache 16/1791, 2006). Zweitens: Zu UMTS liegen inzwischen mehrere Forschungsergebnisse vor, die beweisen, dass es gentoxischer als GSM wirkt.
LTE und Staatsversagen
Der Öffentlichkeit wird weisgemacht, dass Entwarnungsergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms (DMF) „Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation haben“, weil sich die biologisch-medizinischen Wirkungen nicht grundsätzlich unterscheiden würden. Das ist unzutreffend. Es ist ausreichend belegt und in der Wissenschaft unumstritten, dass jede Frequenz unterschiedliche Auswirkungen haben kann. In der Broschüre der Kompetenzinitiative „Wie empfindlich reagieren die Gene auf Mobilfunkstrahlung“ wird dies im Detail dargelegt. Den unhaltbaren Entwarnungen des DMF stehen u.a. gegenüber: Die Untersuchung des ehemaligen Bundesamtes für Telekommunikation zu (Charité-Studie, Hecht 1996), der BioInitiative-Report weltweit führender Wissenschaftler (Auswertung von 1.500 Studien, 2008) und der ATHEM-Report (2009) der österreichischen AUVA-Versicherung. Alle bestätigen die erheblichen potentiellen Gesundheitsgefahren: Kopfschmerzen bei Kindern, Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit, Erschöpfungssyndrom, Spermienschädigung, Embryonenschädigung, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke bis hin zur DNA-Brüchen und Krebsgefahr.
Die Forschungsergebnisse werden auf der Diagnose-Funk Homepage www.mobilfunkstudien.de dokumentiert.
Die Bundesregierung gibt einerseits zu, dass zu LTE-noch keine Forschungsergebnisse vorliegen, andererseits lässt sie ein Hintertürchen offen: „Allerdings sieht das Bundesamt für Strahlenschutz noch Forschungsbedarf für mögliche Auswirkungen auf Kinder – ihr Organismus ist besonders empfindlich – und im Bereich der Langzeitwirkung. Hier ist eine abschließende Bewertung noch nicht möglich, da die Technologie dafür noch nicht lange genug im Einsatz ist.“[3]
Was ist das für eine Logik: Es könnte sich herausstellen, dass Kinder gefährdet sind, auch könnten sich Langzeitwirkungen für Erwachsene herausstellen. Dennoch wird die Bevölkerung dem unkontrollierten Feldversuch ausgesetzt. „Bundesregierung verweigert sich dem Strahlenschutz“, schreiben die Grünen in ihrer Erklärung zu Recht und sprechen von einem Versagen.
LTE – ein Datenschutzproblem
Die Freiheit auf den Straßen könnte durch die damit eröffneten Überwachungsmöglichkeiten endgültig vorbei sein. Maut- und Navigationssysteme sind der Anfang, Fahrdatenschreiber (FDS) und Unfalldatenspeicher (UDS) sind der nächste Schritt. Mit solchen Systemen werden fortlaufend Fahrdaten wie Geschwindigkeit, Längs- und Querbeschleunigung sowie Richtungsänderungen, Überholmanöver, Schleudern, Kurvenfahrten und Stoßvorgänge, Betätigung der Bremsen, des Blinkers oder des Lichts aufgezeichnet, erst nach einiger Zeit wieder überschrieben. Unfälle und kritische Fahrmanöver werden automatisch gespeichert. Eingesetzt werden die Unfallschreiber bislang vorwiegend in Fahrzeugflotten. Sie dienen nicht nur zur Rekonstruktion eines Unfalls und zur Klärung der Schuldfrage, sondern sollen auch riskante Fahrweisen verhindern und eine defensive Fahrweise fördern. Mit steigendem Speicherplatz, Lokalisierung ber GPS und Echtzeitbertragung der Daten via LTE könnten Fahrer aber in Zukunft auch jederzeit kontrolliert werden. Die damit verbundenen datenschutzrechtlichen, juristischen und gesellschaftlichen Probleme sind bisher nirgendwo bearbeitet und geklärt.
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Der Grenzwert hat mit dem lebenden Menschen nichts zu tun
„Die Grenzwerte werden eingehalten!“, mit diesem Argument werden alle Proteste abgeschmettert. In Deutschland regelt die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte. Sie beruhen auf den Empfehlungen der ICNIRP, einem privaten Verein industrienaher Wissenschaftler mit Sitz in München. Bei der Mobilfunkstrahlung unterscheidet man zwischen thermischen und nicht-thermischen Wirkungen. Der thermische Effekt bezieht sich auf die Erwärmung des biologischen Systems durch die Strahleneinwirkung, die letztlich keine entscheidende Gefährdung ist. Entscheidend sind die nicht-thermischen Effekte, d.h. die unmittelbare Wirkung des eingestrahlten Wechselfeldes auf die Moleküle der Zellen. Die Industrie und die ICNIRP leugnen die Existenz nicht-thermischer Wirkungen, sie wurden deshalb bei der Grenzwertfestlegung nicht berücksichtigt. Die biologischen Effekte treten weit unterhalb des Grenzwertes auf.
Der Grenzwert in Deutschland bezieht sich:
- nicht auf biologisch-medizinische Wirkungen in den Zellen, sondern nur auf den Erwärmungseffekt.
- nicht auf gepulste Mikrowellenstrahlung des Mobilfunks, sondern auf ungepulste Mikrowellenstrahlung.
- nicht auf Langzeitwirkungen. Die Richtlinien (ICNIRP) selbst sagen aus, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ schützt.
- nicht auf lebende Organismen. Der Wert wurde durch Messungen am toten Gewebe festgelegt.
Staat und Industrie halten kompromisslos an den hohen Grenzwerten, die praktisch nie überschritten werden, fest. Der bestehende Grenzwert hat nur eine politische Funktion, er:
- ist die Ersatz-Haftpflichtversicherung für die Mobilfunkbetreiber, denn die Versicherungsgesellschaften verweigern diesen wegen unkalkulierbarer Risiken die Haftung.
- legitimiert den unkontrollierten Antennenwildwuchs.
- legitimiert die Untätigkeit von Staat und Gesundheitsbehörden in der Schutzpolitik.
- legitimiert die juristische Ablehnung von Klagen auf Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die ICNIRP-Grenzwerte geben freie Fahrt für die flächendeckende Verstrahlung!
Weltweit werden sie in Frage gestellt.
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„Erst Anwendung – dann Forschung“
… dieses Prinzip ist inakzeptabel, weil es nur auf technischer Machbarkeit und erhofften Profiten beruht. Diagnose-Funk fordert deshalb den sofortigen Stopp der Einführung der drahtlosen LTE-Technologie. Die zukünftige Vernetzung in Stadt und Land muss mit Glasfaserkabel erfolgen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz warnte schon 2005 in den Leitlinien Strahlenschutz vor der „unkontrollierten Exposition“ der Bevölkerung. Doch die warnenden Stimmen werden ignoriert. Zur Generalabsolution für die verantwortungslose Verstrahlung halten wieder einmal die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionschutzverordnung her. In der Antwort der Regierung an die GRÜNEN wird gebetsmühlenartig mit ihnen argumentiert. Doch die Grenzwerte haben mit dem biologischen System des Menschen fast nichts zu tun und basieren nicht auf einer medizinischen Vorsorgekomponente (siehe Kasten oben).
Ganz anders reagierte das EU-Parlament: hält die Grenzwerte angesichts immer neuer Techniken und damit wachsenden Strahlenbelastungen nicht mehr für ausreichend und sieht akuten Handlungsbedarf. Wir fordern deshalb die sofortige Umsetzung der „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern“ auf nationaler Ebene.
Weitere Informationen
www.diagnose-funk.org; www.ltemobile.de
Zusammengestellt aus einem Infoblatt von Diagnose FUNK
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Zu Diagnose-Funk
Diagnose-Funk ist eine internationale, interdisziplinäre und überparteiliche Umwelt- und Verbraucherorganisation, die sich für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern und Strahlung einsetzt. Das Ziel von Diagnose-Funk ist es, über die gesundheits- und umweltschädigenden Wirkungen elektromagnetischer Felder verschiedenster Quellen unabhängig von Industrie und Politik aufzuklären, dadurch Verhaltensweisen von Verbrauchern und Politik zu ändern und Lösungen für zukunftsfähige und umweltverträgliche Technologien durchzusetzen.
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2 Kommentare
seit jahren habe das problem mit handys,ich wohne in einem 3 familienhaus,vor 3 jahren fing das problem an,unter mir waren 2 handys eingeschaltet,pulsendes pipen im kopf,schlafstörung,kopfschmerzen,da die leute auf ihr handy nicht verzichten konten,wolten,stand die wohnung leer.eine besserung trat ein,aber nicht lange,dadie anderen mieter aufgerüstet haben,die einfürung von lte bei mir 800mhz war katastrofe,alle mieter weg,mein zimmer habe ich mit aluminiumplatten ausgekleided,nachts schlafe ich, wenn überhaubt,mit einem helm aus aluminiumfolie um den pulsungen des 500m entferntem telecom masten ein bischen schutz zu haben. man muss lte stoppen,die permamente bestrahlung ganzer landstriche mit hochfrekwenzfeldern,hat mit grenzwerten nichts zu tun.hiermit vordere ich die verantwortlichen auf etwas zu unternehmen,ich persönlich werde die telecom göttingen auf unterlassung verklagen.
Gegen Mobilfunkstrahlung kann man sich schützen! Einfach bei youtube.com „Alufolie gegen Mobilfunkstrahlung“ eingeben!