Brückentechnologie?

Brückentechnologie Atomkraft Titel

Entsorgungsmodell Brückentechnologie (Bild: Jürgen Müller)

Atompolitiker unter Druck

Gebetsmühlenartig betonen die Regierenden, Atomkraft sei Klimaschutz, eine notwendige Brückentechnologie, garantiere stabile Strompreise usw. Doch inzwischen steigt die Sorge in der Regierungskoalition, dass die geplante Durchsetzung längerer AKW-Laufzeiten die ohnehin katastrophale Stimmungslage in der Bevölkerung noch verschlechtern könnte, weil die obigen Verheißungen einer großen Mehrheit offensichtlich nicht mehr zu vermitteln sind.

Mit einem heißen Sommer voller Aktionen in möglichst vielen Wahlkreisen will CAMPACT vor Ort Druck machen. Rechtzeitig vor der Entscheidung (voraussichtlich Ende September) soll am 18. September 2010 eine Großdemo gegen die Atompolitik der Koalition in Berlin stattfinden. Mehr dazu unter CAMPACT.de

Gelbschwarze Atompolitik: gefährlich und rückwärts gewandt

„Ohne eigene Mehrheit im Bundesrat kann es längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht geben“, erklärt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Rainer Baake. Er fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, jetzt die Konsequenzen zu ziehen und die bisherige gefährliche und rückwärtsgewandte Atompolitik der schwarz-gelben Bundesregierung zu beenden. Baakes Appell an die Kanzlerin ist deutlich: „Hören Sie auf, die Energiezukunft zu blockieren. Fühlen Sie sich nicht länger vier großen Konzernen stärker verpflichtet als der klaren Mehrheit der Bevölkerung. Die Menschen bringen derzeit in allen Umfragen, bei Hunderten von Veranstaltungen und Demonstrationen immer wieder ihren Wunsch zum Ausdruck, die eingeleitete Energiewende auf Basis von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien entschlossen fortzusetzen. Nutzen sie diesen Rückenwind!“

Zur Zustimmungspflicht des Bundesrates

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kommt in seiner 12-seitigen Stellungnahme für das Bundesumweltministerium vom 27. Mai zu dem Ergebnis, dass praktisch jede wesentliche Gesetzesänderung im Rahmen der im Atomrecht geltenden speziellen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (»Bundesauftragsverwaltung«) zwingend die „Zustimmungspflichtigkeit“ der Länderkammer auslöst. Papier geht deshalb auch davon aus, dass „wohl auch“ das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 im Bundesrat zustimmungsbedürftig gewesen wäre.

Auf diesen Sachverhalt kann jedoch nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe jetzt im Jahr 2010 nicht ohne weiteres verwiesen werden, da nämlich der Bundesrat seinerzeit auf seine Einspruchsrechte mehrheitlich verzichtet hat. Dieser Verzicht ist gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes als Zustimmung zu werten.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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