Aktionsbündnis Schluss mit dem Kliniksterben in Bayern fordert: Kein Verbot bayerischer Bürgerentscheide für Krankenhäuser

Will Ministerpräsident Markus Söder den klinischen Kahlschlag?

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ist entsetzt über das in Aussicht gestellte Aussetzen von Bürgerentscheiden für bayerische Krankenhäuser. 1

Wir zitieren Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Bayerischen Landtag: „Bürgerentscheide können befrieden, aber sie werden zunehmend auch gerne als Blockade eingesetzt. Das gilt für Solar- und Windparks-Energieanlagen, aber auch für ganz wichtige Projekte der Daseinsvorsorge, zum Beispiel Krankenhäuser.“ 2

Klaus Emmerich, Klinikvorstand im Ruhestand: „Das ist ein Affront gegen das Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz. Aktuell sind so viele Krankenhäuser in Bayern bedroht wie schon lange nicht mehr. Sollen sich Bürger dagegen etwa nicht mehr wehren können?“

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern bemängelt konkret:

  • Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in ersten virtuellen Parteitag der CSU zu Beginn der Corona-Pandemie den besonderen Schutz kommunaler Krankenhäuser in Bayern bekräftig
  • Seitdem sind in Bayern – auch während der Corona-Pandemie – 7 Krankenhäuser geschlossen 3 und weitere Krankenhäuser teilgeschlossen worden. 4
  • Seit der Jahreswende 2023/2024 eskaliert die Bedrohung bayerischer Krankenhäuser: Zwei Krankenhäuser wurden geschlossen bzw. teilgeschlossen. Weitere 15 Krankenhäuser sind entweder insolvent bzw. sollen lt. Beschluss der Klinikträger geschlossen oder teilgeschlossen werden.

Klaus Emmerich weiter: „In dieser klinischen Notlage Bürgerentscheide über bayerische Krankenhäuser auszusetzen, bedeutet, weitere Klinikschließungen bewusst gegen den Willen der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner zuzulassen.“

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern fordert Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf:
Setzen Sie Bürgerentscheide gegen Klinikschließungen nicht aus.
Binden Sie umgekehrt bayerische Bürger in eine aktiver Krankenhausplanung ein.
Machen Sie – angesichts des eskalierenden Klinikbedrohungen in Bayern – Krankenhäuser zur Chefsache.

Klinikschließungen führen in 131 bayerischen Postleitzahlregionen bereits zu unzulässigen Entfernungen zum nächstgelegenen Krankenhaus. 6
Klinikschließungen gefährden die Gesundheit.

Pressemitteilung Aktionsbündnis Schluss mit dem Kliniksterben in Bayern

Ergänzende Info:

Am 19. Juni 2024 hat die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern eine analoge Petition eingereicht:

Aktenzeichen GP.0150.19

Krankenhausschließungen; Zulässigkeit von Bürgerentscheiden

Wortlaut:

Kein Verbot bayerischer Bürgerentscheide für Krankenhäuser


1 BR24, Schaden für Demokratie? Kritik an Söder-Vorstoß,
https://www.br.de/nachrichten/bayern/schadet-demokratie-kritik-an-soeder-vorstoss-zu-buergerbegehren,UFa93le
2 BR24, ebenda
3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: Vohenstrauß, Schön-Klinik Fürth, Roding, Marktheidenfeld, Freilassing, Neuendettelsau, Schongau, Klinikschließungen in Bayern ab 2022 – schlusskliniksterbenbayerns Webseite! (jimdofree.com)
4 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: Berchtesgaden, Landau, Burghausen, Vilshofen Bad Brückenau, Ebern, Tirschenreuth, Rothenburg ob der Tauber, Klinikschließungen in Bayern ab 2022 – schlusskliniksterbenbayerns Webseite! (jimdofree.com)
5 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: Hauptseite, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/
6 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: Hauptseite, Klinische Unterversorgung in Bayern – Aktualisierte Ermittlung 2023 131 bayerische Postleitzahlregionen mit Fahrzeitminuten über 30!, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/unterversorgung/

Schreibe einen Kommentar

Bitte bleiben Sie sachlich. Beiträge mit beleidigenden oder herabwürdigenden Inhalten oder Aufrufen zu Straftaten werden ebenso gelöscht wie solche, die keinen Bezug zum Thema haben. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht!

Es wird Ihr Vorname, Nachname und Wohnort veröffentlicht. Straße, E-Mail-Adresse und Website bleiben unveröffentlicht.