Klinische Wahlversprechen zur bayerischen Landtagswahl 2023 wertlos

– bayerischer Gesundheitsausschuss lehnt bayernweite Erreichbarkeit der Krankenhäuser binnen 30 Fahrzeitminuten ab

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ist verärgert über die Ablehnung der Petition „Flächendeckende klinische Versorgung in Bayern mit maximalen 30 Fahrzeitminuten zu einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung“ durch die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach und den Bayerischen Gesundheitsausschuss. 1

Klaus Emmerich, Klinikvorstand im Ruhestand: „Die Bayerische Staatsregierung hätte im Rahmen der Bayerischen Krankenhausplanung die Chance gehabt, einheitliche Erreichbarkeitsstandards und damit eine klinische Gleichstellung aller bayerischen EinwohnerInnen zu gewährleisten. 2 Diese Chance ist nun vertan.“

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern erklärt hierzu:

  • In einer klinischen Befragung zur bayerischen Landtagswahl 2023 haben alle befragten bayerischen Parteien die klinische Erreichbarkeit binnen 30 Fahrzeitminuten als Richtschnur anerkannt und bis auf auf die CSU auch als verbindlich bestätigt.
  • Lediglich die CSU relativierte die Richtschnur: Bei medizinischen Notfällen gibt es einen kritischen Faktor: Zeit! 30 Minuten Fahrzeit bilden einen kritischen Schwellenwert, um die Erreichbarkeit zu beurteilen. Nur wenn ein geeignetes Krankenhaus in diesem Zeitraum angefahren werden kann, lässt sich von Erreichbarkeit „im grünen Bereich“ sprechen. Der Schwellenwert ist aus den Leitlinien für medizinische Notfallversorgung abgeleitet. Danach sollten zwischen Eingang eines Notrufs in der Leitstelle und Übergabe des Patienten an eine geeignete Klinik nicht mehr als 60 Minuten vergehen. 3
  • Es ist unverständlich, nun alle Parteien des bayerischen Gesundheitsausschusses unsere Petition aufgrund einer ablehnenden Stellungnahme der bayerischen Gesundheitsministerin als „erledigt“ betrachten.
  • Klinische Wahlversprechen zur bayerischen Landtagswahl 2023 sind offenbar wertlos.

Insbesondere kritisiert die Aktionsgruppe die Begründung der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach:

  • Die Pflicht zur Sicherstellung der stationären somatischen Versorgung obliege nach den gesetzlichen Vorschriften in Bayern den Landkreisen und kreisfreien Städten.
  • Vor diesem Hintergrund liege es grundsätzlich auch in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte bzw. ihrer Krankenhausträger, innerhalb der von der Krankenhausplanung anerkannten Bedarfe über Strukturen der Versorgung vor Ort … zu entscheiden.
  • Die bayerische Krankenhausplanung verzichte deshalb auf detaillierte Festlegungen der zulässigen Leistungsspektren und bestimmter Erreichbarkeitswerte.

Wenn der Freistaat Bayern die Entscheidungen über Fortbestand oder Schließung der Krankenhäuser den den Landkreisen und kreisfreien Städten überlässt …

  • dann findet de facto keine Landeskrankenhausplanung statt
  • dann sind bayerische Bürger – je nach regionaler Entscheidung über die klinische Versorgung – mit wohnortnahen Krankenhäusern versorgt oder von einer wohnortnahen klinischen Versorgung abgeschnitten.

Wir fordern eine klinische Gleichbehandlung bayerischer EinwohnerInnen in Stadt und Land als unverzichtbaren Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Pressemitteilung Aktionsgruppe Schluss mit dem Kliniksterben in Bayern


1 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Flächendeckende klinische Versorgung in Bayern mit maximalen 30 Fahrzeitminuten zu einem Allgemeinkrankenhaus einschließlich klinischer Notfallversorgung,
https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/unterversorgung/petition/

2 Krankenhausfianzierungsgesetz, § 6 Krankenhausplanung und Investitionsprogramme,
https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__6.html

3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Bayerische Landtagswahl 2023 ist Krankenhauswahl,
https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14752783032/Bayerische+Landtagswahl+2023+ist+Krankenhauswahl.pdf?t=1698404284

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