Müllverbrennung Schwandorf: CO₂-Bepreisung als gute Lenkungshilfe zur Abfallvermeidung

Die seit 1988 bestehende Bürgeraktion DAS BESSERE MÜLLKONZEPT in Bayern (BMK) unterstützt, wie weitere Umweltverbände (BUND, NABU und DUH), die Einführung einer CO₂-Bepreisung für Müllverbrennungsanlagen ab 2024 und sieht darin eine gute Lenkungswirkung zum Klimaschutz, aber auch für den Ressourcenschutz.

Unsere Begründungen:

  • Die Verbrennung vernichtet Rohstoffe und nutzt deren Energieinhalt schlecht aus.
  • Abfall ist kein regenerativer Brennstoff, weil er große Anteile an fossilen Stoffen enthält.
  • Der Verteuerung der Müllverbrennung durch CO₂-Bepreisung und die Verteuerung von Ammoniak für die Entstickung in der Rauchgasreinigung kann durch Abfallvermeidung und Restmüllreduzierung entgegenwirkt werden. Die Zweckverbandsmitglieder im ZMS haben die Möglichkeit mehr Abfalltrennung in ihre Abfallsatzungen aufzunehmen. Die Verteuerung führt dazu, dass sich Abfalltrennung und -verwertung mehr lohnt.
  • Durch die Reduzierung der Restmüllmengen ist auch weniger Verbrennungskapazitäten notwendig.


Der geplante Ausbau ist sinnlos und der Schwandorfer Kreisrat Rudi Sommer unterstreicht das mit den Worten: „Die Müllverbrennungsanlagen sind ein Verursacher von CO₂-Emissionen, deren Ausstoß bisher nicht mit einer CO₂ Abgabe belastet ist. Diese Ausnahme muss beendet werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Neben der Bepreisung für CO₂-Emissionen muss auch die EEG-Einspeisevergütung für Strom aus der Müllverbrennung auf den Prüfstand. Die Verbrennung, u.a. von Plastik, erzeugt CO₂ und ist keinesfalls
eine erneuerbare Energie.“

Waltraud Galaske (Vorsitzende BMK) führt aus: „Der Irrweg, Wertstoffe zu verheizen, muss beendet werden. Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO₂ freigesetzt, deren Quellen zu einem großen Anteil fossilen Ursprungs sind. Die Verbrennung von Abfällen konterkariert auch die Anstrengungen das in Paris vereinbarte 1,5°C-Klimaschutzziel umzusetzen. Ein verbindlicher CO₂-Preis setzt wirtschaftliche Anreize, Abfälle zu vermeiden, die getrennte Erfassung von Wertstoffen zu verbessern und die Recyclingmengen insgesamt zu erhöhen. Der Restmüll muss, wie auch der CO₂-Ausstoß, nach Plan reduziert werden. Dann können Kapazitäten bei den Verbrennungsanlagen abgebaut werden. Deshalb muss die beschlossene Erweiterung der Schwandorfer Müllverbrennung unbedingt auf den Prüfstand kommen.“

Josef Metzger (Vorsitzender BMK) erläutert: „In der Müllverbrennung Schwandorf landet noch ein erheblicher Anteil von Bioabfällen. Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert aber eine bessere Erfassung von Bioabfällen schon seit 2015. Statt den Bioabfall mit zu verbrennen, ist es energetisch besser und sogar kostengünstiger aus Biomüll in einer Vergärungsanlage Biogas zu erzeugen. Das Biogas ist eine speicherbare, erneuerbare Energie. Bei einer Einführung der Biotonne an der Haustür bei allen Verbandsmitgliedern kann die Verbrennung um bis zu 76.000 Tonnen nassem Biomüll entlastet werden. Auch damit ist eine Erweiterung der Verbrennungskapazität sinnlos.“

Pressemitteilung Besseres Müllkonzept

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